Die Wahl von Thomas Blechschmidt zum Bürgermeister der Stadt Bad Kreuznach ist rechtmäßig erfolgt. Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz die Klagen des Amtsvorgängers sowie von zwei Ratsmitgliedern abgewiesen hatte, scheiterte ein Ratsmitglied nun auch mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung, mit der er die Wahl des Bürgermeisters für ungültig erklären lassen wollte.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt mit seiner Entscheidung das vorinstanzliche Urteil. Es führt aus, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen. Das VG habe die Klage zu Recht abgewiesen.

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Von Aziz