Im dritten Normenkontrollverfahren gegen eine Satzung zur Erhebung des Tourismusbeitrags hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Koblenz den Antrag eines Bad Kreuznacher Gastronomen abgelehnt, auch die Satzung vom 5. Oktober 2021 für unwirksam zu erklären. Das Gericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats mit einer Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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Von Aziz