Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage gegen die Bürgermeisterwahl abgewiesen. Das Urteil ging Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer heute, 18. November, zu. In der Begründung legt das Gericht dar, dass die Klage sowohl wegen der mangelnden erforderlichen Klagebefugnis des Klägers unzulässig als auch darüber dahinaus unbegründet ist.

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Von Aziz