An den vergangenen Wochenenden kam es in der Innenstadt von Bad Kreuznach und auch in zahlreichen anderen Städten Deutschlands zu friedlichen Protest-Versammlungen, die auf die aus Sicht der Organisatoren überzogenen Coronabeschränkungen aufmerksam machen wollten. Diese grundsätzlich nach Artikel 8 Grundgesetz zulässigen Proteste waren allerdings in Bad Kreuznach nicht angemeldet und haben daher gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Da die Versammlungen friedlich abliefen, haben Polizei und kommunaler Vollzug die Teilnehmer aufgefordert, diese zu beenden und die Aktionen wurde kontrolliert auslaufen gelassen. 

Von Aziz