Bei Schnee und Glatteis sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor dem Haus freizuhalten. Dabei greifen viele Eigentümer auf Streusalz zurück – obwohl dies in der Stadt Bad Kreuznach nicht erlaubt ist. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger bei Glätte mit unschädlichen, abstumpfenden Stoffen wie Sand, Feinsplitt, Asche, oder Sägemehl zu streuen.

Powered by WPeMatico

Von Aziz