Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wird seit dem 28. April nicht nur zu schnelles Fahren, sondern unter anderem auch das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen härter bestraft. Es drohen in Einzelfällen bis zu 110 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Das Ordnungsamt der Stadt Bad Kreuznach wird die neuen Regelungen beim „ruhenden Verkehr“ – sie sollen vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger schützen und stärken – kontrollieren und Verstöße ahnden.